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   BGH, 22.02.2022 - 3 StR 484/21   

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https://dejure.org/2022,5789
BGH, 22.02.2022 - 3 StR 484/21 (https://dejure.org/2022,5789)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2022 - 3 StR 484/21 (https://dejure.org/2022,5789)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 3 StR 484/21 (https://dejure.org/2022,5789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Betäubungsmitteldelikte: Teilfreispruch bei zum Eröffnungsbeschluss abweichender konkurrenzrechtlicher Bewertung der Taten in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Beteiligung eines Angeklagten an der Übergabe, der Herstellung oder dem vorangegangenen Erwerb des Marihuanas i.R.d. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Feststellung der Beteiligung eines Angeklagten an der Übergabe, der Herstellung oder dem vorangegangenen Erwerb des Marihuanas i.R.d. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 484/21
    Erweist sich in einem solchen Fall ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit aus Billigkeitsgründen freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; Senat, Beschl. v. 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BeckRS 2014, 6828 Rn. 22; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 260 Rn. 20).".
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11

    Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 484/21
    Erweist sich in einem solchen Fall ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit aus Billigkeitsgründen freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; Senat, Beschl. v. 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BeckRS 2014, 6828 Rn. 22; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 260 Rn. 20).".
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